Samtgemeindeangelverein Fredenbeck
    Samtgemeindeangelverein Fredenbeck

Unsere Gewässer:

Der SAV Fredenbeck kann seinen Mitgliedern diverse artenreiche Still- und Fließgewässer anbieten:

 

Tonkuhlen Fredenbeck

Am Ortsrand von Fredenbeck in Richtung Mulsumer Berg, eingebettet in einer Wiesenlandschaft, liegen die Tonkuhlen, im Volksmund auch alte Ziegelei genannt. Diese gepachtete Teichanlage wurde in mehrjähriger Arbeit von unseren Gewässerwarten zu einer „Oase der Ruhe“ umgestaltet. Neben dem Beangeln vieler interessanter Fischarten können dort auch viele Vogelarten beobachtet werden.

 

Teichanlage Heinbockel

Am Ortsrand von Heinbockel in der Gemarkung Düdenbüttel liegt die Teichanlage des SAV Fredenbeck. Diese ca. 1,2 ha große Gewässergrundstück wurde vom Fredenbecker Angelverein im Ende 2005 käuflich erworben und durch den unermüdlichen Arbeitseinsatz der Gewässerwarte innerhalb 1 Jahres zu einer ansprechenden Teichanlage umgestaltet. Dort wurden 2 Angelteiche aufbereitet.

 

Genossenschaftsgewässer Schwinge

Abgesichert durch einen Pachtvertrag mit der Fischereigenossenschaft Schwinge kann dieses sehr artenreiche Fließgewässer auf den meisten Strecken auch von den Mitgliedern des SAV Fredenbeck beangelt werden:

 

Brücke Steindamm bis zum Burggraben am Bahnhof

Floßhafen bis Salztorschleuse (Holzhafen)

Stader Hafen bis zur Elbe

 

Sämtliche Nebenbäche der Schwinge sowie die Strecke Brücke Willah bis zur Brücke Steindamm sind als Fischereischonstrecken ausgewiesen und mit einem Angelverbot belegt.

 

Lühe

In 2004 wurde ein Pachtvertrag für die Lühe unterzeichnet. Die Strecke von der Hartmann-Brücke (Ortsausgang Horneburg) bis zur Elbe darf seit dem auch von Mitgliedern des SAV Fredenbeck mit der entspr. Berechtigungskarte beangelt werden.

 

Oste

Der Fredenbecker Angelverein ist seit vielen Jahren Mitglied der Oste-Pachtgemeinschaft. Die Oste darf von Mitgliedern von der Fähre Schönau (ca. 1500 m unterhalt der Ortschaft Gräpel) bis Gemeindegrenze Oberndorf am Neuenseer Schleusenfleth (Beginn des freien Küstengewässers) mit der entspr. Berechtigungskarte beangelt werden.